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   BVerwG, 02.03.1976 - VII B 22.76   

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BVerwG, 02.03.1976 - VII B 22.76 (https://dejure.org/1976,403)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1976 - VII B 22.76 (https://dejure.org/1976,403)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1976 - VII B 22.76 (https://dejure.org/1976,403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit eines Prüfers - Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76
    Der Kläger - der sich in den Tatsacheninstanzen u.a. darauf berufen hatte, mehrere Prüfer seien ihm gegenüber voreingenommen gewesen, und auf Grund tatsächlicher Umstände habe er Anlaß zu der Befürchtung gehabt, daß er nicht objektiv beurteilt werde -macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 44.62 - (BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] ) ab.

    Entgegen dem Vorbringen des Klägers beziehen sich beide Urteile im Zusammenhang mit der Frage der Voreingenommenheit eines Prüfers auf § 42 Abs. 2 ZPO (vgl. BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] [153] einerseits und andererseits BVerwGE 29, 70 [71, hier durch ausdrückliche Bezugnahme auf BVerwGE 16, 150, 153 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] ]); auch stellt das zweite Urteil entgegen der Auffassung der Beschwerde keineswegs "ausdrücklich darauf ab, Richter und Prüfer seien in diesem Punkt nicht vergleichbar".

  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76
    Das ergibt sich schon daraus, daß das Berufungsurteil mit der von der Beschwerde gerügten Formulierung nahezu wörtlich unter Angabe der Fundstelle Ausführungen des beschließenden Senats im Urteil vom 26. Januar 1968 - BVerwG VII C 6.66 (BVerwGE 29, 70 [71]) wiederholt, wonach "über die Voreingenommenheit eines Prüfers nur unter objektiver Würdigung der tatsächlichen Umstände und nicht vom Standpunkt des Prüflings her entschieden werden (kann)".

    Entgegen dem Vorbringen des Klägers beziehen sich beide Urteile im Zusammenhang mit der Frage der Voreingenommenheit eines Prüfers auf § 42 Abs. 2 ZPO (vgl. BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] [153] einerseits und andererseits BVerwGE 29, 70 [71, hier durch ausdrückliche Bezugnahme auf BVerwGE 16, 150, 153 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] ]); auch stellt das zweite Urteil entgegen der Auffassung der Beschwerde keineswegs "ausdrücklich darauf ab, Richter und Prüfer seien in diesem Punkt nicht vergleichbar".

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Für die Prüfung einer möglicherweise vor der Entscheidung bestehenden Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers ist neben der zu prüfenden tatsächlichen Voreingenommenheit kein Raum (vgl. hierzu BVerwGE 29, 70; Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - ).

    So reichte auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes und der Länder die Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers nicht aus, die Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens in Frage zu stellen (BVerwGE 29, 70; Urteil vom 20. Juni 1978 - BVerwG 7 C 38.78 - sowie Beschlüsse vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - , vom 28. November 1978 - BVerwG 7 B 114.76 - und vom 23. September 1981 - BVerwG 2 B 82.80 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

    Andererseits kommt bei Tatsachenfragen eine Divergenzzulassung dann nicht mehr in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich geändert haben und die Rechtsprechung des Berufungsgerichts deshalb als überholt anzusehen ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. März 1976 - VII B 22.76 -, juris; Beschluss vom 23. März 2009 - 8 B 2.09 -, juris).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97

    Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer;

    Ob sich das Verhalten eine s Prüfers so hätte auswirken können, ist anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings zu beurteilen (stRspr, siehe etwa Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG,7 B 22.76 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72; Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl.. Rn. 191).

    Ob das Verhalten eines Prüfers in erheblicher Weise gegen das Fairnessgebot verstößt, ist dabei wiederum aufgrund einer objektiven Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings zu beurteilen (siehe etwa Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72).

  • BVerwG, 20.06.1978 - 7 C 38.78

    Gerichtliches Verfahren - Befangenheit eines Prüfers - Prüfling - Besorgnis der

    Ein Prüfling kann im gerichtlichen Verfahren die Befangenheit eines Prüfers geltend machen; für die Geltendmachung einer Besorgnis der Befangenheit ist daneben kein Raum (im Anschluß an Beschluß vom 2. März 1976 - 7 B 22.76 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72).

    Der erkennende Senat hat sich in seinem Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72, dort allerdings mit einem irreführenden redaktionellen Leitsatz) mit Bedenken gegen diese Auffassung auseinandergesetzt und - wie schon in seinem Urteil in BVerwGE 29, 70 - darauf hingewiesen, daß der Prüfling die Voreingenommenheit eines Prüfers geltend machen kann; dies hat zur Folge, daß bei einer entsprechenden Rüge vom Gericht untersucht und entschieden werden muß, ob ein Prüfer voreingenommen war und damit das Prüfungsergebnis beeinflußt - möglicherweise auch das gesamte Prüfungsverfahren fehlerhaft gewesen - sein kann, oder in den Worten des Berufungsgerichts: ob die vorgebrachten Gründe die "Gefahr erkennen lassen, daß die Prüfungsbeurteilung nicht nur durch sachliche Erwägungen bestimmt" worden ist.

  • BVerwG, 25.10.1982 - 8 B 27.82

    Unwirksamkeit der Zustellung eines Einberufungsbescheides nach Treu und Glauben

    Nach der Zweckbestimmung dieser Vorschrift, die die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gewährleisten soll, kommt eine Divergenz-Zulassung der Revision nicht in Betracht, wenn lediglich die Abweichung von einer älteren, inzwischen überholten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht wird (vgl. den zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ergangenen Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG VII B 22.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72 S. 32 [33]).

    Selbst wenn das Verwaltungsgericht insoweit von dem Urteil des Senats vom 13. Februar 1974 abgewichen wäre, fehlte es schon deshalb an einem Revisionszulassungsgrund, weil das angefochtene Urteil jedenfalls mit den späteren Urteilen desselben Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar und 9. Juli 1980 übereinstimmt (vgl. den Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG VII B 22.76 - a.a.O. S. 33).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2017 - 3 L 69/17

    Verfolgung in Syrien

    Andererseits kommt bei Tatsachenfragen eine Divergenzzulassung dann nicht mehr in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich geändert haben und die Rechtsprechung des Berufungsgerichts deshalb als überholt anzusehen ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. März 1976 - VII B 22.76 -, juris; Beschluss vom 23. März 2009 - 8 B 2.09 -, juris).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77

    Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen

    - Darüber hinaus käme selbst dann, wenn eine Abweichung vorläge, eine Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, der die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gewährleisten will, nicht in Betracht, weil hier - wie sich aus dem Beschwerdevorbringen selbst ergibt - lediglich die Abweichung von einer älteren inzwischen überholten Rechtsprechung geltend gemacht wird (Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72]).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

    Überdies müßte die Rüge, selbst wenn eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vorläge, deshalb erfolglos bleiben, weil eine Zulassung der Revision nicht (mehr) erfolgen kann, wenn es sich lediglich um die Abweichung von einer inzwischen überholten Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts handelt (vgl. Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 -[Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1993 - 15 A 1163/91

    Prüfung ohne Vorbehalt; Befangenheit des Prüfers; Anlaß zur Befangenheit des

    (Vgl. Hess. VGH, Urteil vom 07.01.1988 3 UE 166/87, RdL 1988, 165; ähnlich OVG NW, Urteil vom 04.12.1991 22 A 962/91, NWVBl. 1992, 99 [101]; zweifelnd dagegen BVerwG, Beschluß vom 12.07.1979 7 B 235.78, Buchholz 421.0 Nr. 117, unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes, daß ein Prüfer nicht wie ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könne (u. a. Urteil vom 26.01.1968 7 C 6.66, Buchholz 421.0 Nr. 32; Beschlüsse vom 22.10.1975 7 B 25.74, Buchholz 421.0 Nr. 66, und vom 02.03.1976 7 B 22.76, Buchholz 421.0 Nr. 72; Urteil vom 20.06.1978 7 C 38.78 Buchholz 421.0 Nr. 94).
  • BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81

    Auslegung einer vergebenen Note als Anwendung einer alten Studienordnung mit

    Daß über die Frage der Voreingenommenheit eines Prüfers unter objektiver Würdigung der tatsächlichen Umstände zu entscheiden ist (BVerwGE 29, 70 [71]), daß die bloße Besorgnis der Befangenheit nicht ausreicht (Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - BVerwG 7 C 38.78 - in Buchholz a.a.O. Nr. 94) und daß sich die Entscheidung nach inhaltlichen Kriterien bemißt, die prinzipiell denen der Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens über die Ablehnung von Richtern vergleichbar sind (Senatsbeschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 72), ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt.
  • BVerwG, 11.10.1979 - 2 B 92.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 7 A 10652/19

    Berufungszulassung im Asylverfahren - Dublin; Rückschiebung nach Italien;

  • BVerwG, 28.11.1978 - 7 B 114.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsschutz

  • VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 2 E 12.1535

    Landesbeamtenrecht; Besetzung der Stelle einer Rektorin/eines Rektors an einer

  • BVerwG, 08.02.2023 - 1 B 2.23

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Behördlicher

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1994 - 13 L 998/93

    Abiturprüfung; Prüfungsaufgabe; Befangenheit; Mündliche Prüfung; Beanstandung des

  • VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06

    Verwaltungsgericht verpflichtet die Brandenburgische Technische Universität

  • BVerwG, 23.09.1981 - 2 B 82.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 15.88

    Rechtsmittel

  • OVG Bremen, 12.07.1977 - II T 1/77

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre nach dem Bundesbaugesetz (BBauG);

  • VG Berlin, 19.02.2021 - 15 L 3.21
  • BVerwG, 25.01.1995 - 2 B 8.95

    Zweifel einer Behörde an der Gültigkeit einer anzuwendenden Vorschrift - Kenntnis

  • BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93

    Geltendmachung der Rechtsfehlerhaftigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit und

  • BVerwG, 04.12.1987 - 9 B 299.87

    Wegfall des Vertrauensschutzes gegenüber der Einziehung eines fehlerhaft

  • BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 52.84

    Voraussetzungen für eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2

  • BVerwG, 14.11.1979 - 2 B 94.78

    Mitgliedschaft eines Beamten in einer verfassungsfeindlichen Partei -

  • BVerwG, 09.02.1987 - 7 B 5.87

    Erteilung des Abschlußzeugnisses für erste jurstische StaatsprUfung auch ohne

  • BVerwG, 09.01.1987 - 8 B 137.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhöhung einer

  • BVerwG, 09.01.1987 - 8 B 163.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Divergenz-Zulassung bei

  • BVerwG, 12.02.1988 - 9 B 429.87

    Mitwirkungspflicht des Klägers zur weiteren Sachaufklärung - Verpflichtung des

  • BVerwG, 06.05.1986 - 2 B 43.86

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der

  • BVerwG, 16.10.1981 - 7 B 127.81

    Rechtsstaatlichkeit eines Habilitationsverfahrens

  • VG Mainz, 10.07.2006 - 7 K 735/05

    Neubewertung einer mündlichen Prüfung; Protokollierungspflichten; Fairnessgebot

  • VG Aachen, 11.08.2006 - 9 K 2134/05
  • OVG Bremen, 12.11.1976 - II BA 19/76

    Bewertung von Prüfungsleistungen in der 2. Juristischen Staatsprüfung; Zulässige

  • VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465

    Überprüfung einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Bayerischen

  • BFH, 03.08.1976 - VII B 17/76

    Wert des Beschwerdegegenstandes - Richterablehnungsverfahren - Streitwert der

  • VG Frankfurt/Main, 29.03.2000 - 12 E 3216/97
  • OVG Berlin, 01.04.1981 - VII B 13.79
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